KOSTEN

Die Gebühren für Rechtsanwälte sind gesetzlich im Rechtsanwaltsgebührengesetz (RVG) geregelt. Allgemein bestimmen sich die Kosten nach Art und Umfang der Tätigkeit und dem sogenannten Gegenstandswert.

Für außergerichtliche Beratungen, für die Erstellung von Gutachten und bei einem außergewöhnlichen Umfang der Angelegenheit wird die Höhe des Honorars im Vorfeld gemeinsam festgelegt.

Sollten Sie über kein oder über ein geringes Einkommen verfügen, so gewährt Ihnen der Staat in Zivilsachen unter Umständen Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.

Wenn Sie in Strafsachen als Beschuldigter inhaftiert werden, haben Sie Anrecht auf einen Pflichtverteidiger (§ 140 Abs.4 StPO). Die weiteren Möglichkeiten der sogenannten Pflichtverteidigung sind je nach Einzelfall zu prüfen. Neben den Anwaltsgebühren kommt es in vielen Fällen auch zu Gerichtskosten.

Eine vertrauensvolle Mandatsbeziehung ist mir wichtig. In einem persönlichen Gespräch erläutere ich Ihnen gerne, welche Kosten auf Sie zukommen. Sprechen Sie mich darauf an!